AGB

Leitung

Die Kinder werden während jedem Halbtag von mindestens einer ausgebildeten Fachkraft im Vorschulbereich bzw. Naturpädagogischen Fachkraft betreut (nachfolgend «Leiterin» genannt). Je nach Anzahl Kinder werden weitere Betreuungspersonen eingesetzt. Fällt eine ausgebildete Leiterin aus, wird eine Stellvertretung die Aufgaben übernehmen. Ausnahmsweise bei weniger als 6 Kindern kann auch nur eine Leiterin anwesend sein (nur möglich, falls der Raum nicht verlassen wird). Die Leiterin/Betreuungsperson pflegt einen offenen und regelmässigen Kontakt mit den Eltern. Nach Möglichkeit wird mindestens ein Elternanlass pro Jahr durchgeführt. Die Vorspielgruppe Mini-Elki-Dusse/Wald wird ausschliesslich von Dagmar Rhyner, geschäftsführende Inhaberin der LorzeWichtel GmbH, geleitet.

Aufnahme

Das Angebot der LorzeWichtel GmbH richtet sich an alle Vorschul- und Schulkinder von 2.5 bis 9 Jahren. Die Vorspielgruppe Mini-Elki-Dusse/Wald ist für Kinder ab Laufalter bis 3 Jahre in Begleitung eines Erwachsenen.

Gruppengrösse

Die minimale Teilnehmerzahl pro Halbtag sind 6 Kinder bis max. 15 Kinder. Die Vorspielgruppe Mini-Elki-Dusse/Wald wird bei mindestens 6 bis max. 10 Familien durchgeführt. Wenn eine minimale Teilnehmerzahl nicht erreicht wird, kann ein Kurs (Gruppe) abgesagt werden. Bereits überwiesene Beiträge werden dann zurückerstattet.

Anmeldung

Kinder, die bereits bei der LorzeWichtel GmbH angemeldet sind, sowie deren Geschwister, haben Vorrang. Sofern es genügend Platz hat, können auch Kinder während des Jahres aufgenommen werden. Die Anmeldung erfolgt schriftlich mit dem Anmeldeformular und gilt jeweils für ein ganzes Schuljahr (August-Juni). Die Anmeldung für Vorspielgruppe Mini-Elki-Dusse/Wald ist gültig für das 1. und 2. Semester. Die Anmeldung gilt als verbindlich, sobald diese schriftlich bei Dagmar Rhyner eingereicht und die Einschreibegebühr bezahlt worden ist. Das Kind muss persönlich anwesend sein. Der Kurs kann nicht übertragen werden. Vor der Anmeldung besteht für die Eltern nach Absprache mit Dagmar Rhyner die Möglichkeit, alle Angebote mit dem Kind zusammen kennenzulernen oder das Kind kann allein einen Halbtag bei der LorzeWichtel GmbH „schnuppern“.

Es wird eine Einschreibegebühr erhoben. Das Kind ist definitiv angemeldet, sobald die entsprechende Einschreibegebühr bezahlt worden ist:

Einschreibegebühr Spielgruppenangebote
Einschreibegebühr Vorspielgruppe Mini-Elki

50.00 pro Schuljahr und Kind
20.00 pro Schuljahr und Kind

Die Semesterbeiträge sind jeweils im Voraus zu bezahlen. Die Kosten werden pro Semester per Ende August und Ende Januar fällig. Bei Bezahlung via Postschalter entstehen Gebühren. Bitte in diesem Fall CHF 2.00 zusätzlich bezahlen! Bei nicht termingerechter Zahlung wird eine Mahngebühr von CHF 30.00 erhoben. Wenn nach der zweiten Mahnung nicht bezahlt wird, muss das Kind leider ausgeschlossen werden bis der Zahlungsnachweis der offenen Rechnung vorgelegt werden kann. Krankheit, ausserordentliche Ferien oder andere nicht besuchte Stunden können nicht rückvergütet werden. Versäumte Lektionen können nicht vor- oder nachgeholt werden.

Ferien / Feiertage

Die Ferien und Feiertage sowie Brückentage richten sich nach dem Ferienplan der Schulen Cham. Fällt der Kurs auf einen Feiertag oder Brückentag fällt dieser aus und wird nicht nachgeholt. Ausnahmen: Spielgruppe LorzeWichtel findet in der ersten Woche nach den Sommerferien und in der ersten Woche vor den Sommerferien nicht statt.

Kündigung

Jede Anmeldung endet per Ende Schuljahr ohne explizite Kündigung. Für das Folgejahr muss das Kind wieder neu angemeldet werden. Während des laufenden Schuljahres kann unter Einhaltung einer dreimonatigen Kündigungsfrist auf Monatsende gekündigt werden. Die Kündigung muss schriftlich per Brief an Dagmar Rhyner erfolgen. Bei Vertragsrücktritt/Austritt wird die Anmeldegebühr nicht zurückerstattet. Vor Beginn des neuen Schuljahres kann jeweils bis 30. April ohne Folgekosten vom Vertrag zurückgetreten werden. Nach diesem Termin sind CHF 200.00 Entschädigung pro Kurs (Gruppe) zu leisten. Dagmar Rhyner behält sich das Recht vor, den Vertrag per sofort aufzulösen, falls ein Kind den Alltag massiv stört und es für alle untragbar wird (inkl. Rückvergütung des bereits bezahlten Semesterbetrages pro rata).

Versicherungen & Verantwortlichkeit

Die Unfall-, Kranken- und Privathaftpflichtversicherung des Kindes für den Aufenthalt bei der LorzeWichtel GmbH ist Sache der Eltern. Für mitgebrachte Spielsachen, Kleidung, Schmuck oder andere Gegenstände kann keine Verantwortung oder Haftung übernommen werden. Bei Anmeldung für alle LorzeWichtel-Angebote müssen allfällige gesundheitliche Probleme bekannt gegeben und Notfallinformationen ausgefüllt werden (Datenblatt). Die Leiterin kontaktiert in einer Notfallsituation den Kinderarzt.

Vor und nach dem Kurs sind die Eltern für ihr Kind verantwortlich. Es wird erwartet, dass das Kind pünktlich zum Kurs erscheint und abgeholt wird. Während der Anwesenheit der Eltern (Elternanlässe/ Mini-Elki-Dusse/Wald Vorspielgruppe), liegt die Verantwortung und Aufsichtspflicht bei den Eltern. Die LorzeWichtel GmbH lehnt jede Haftung ab.

Ausfall

Fällt der Kurs aufgrund von Krankheit oder Unfall der Leiterin aus, wird eine Stellvertretung eingesetzt, sofern der Ausfall länger als zwei aufeinanderfolgende Halbtage dauert. Können die Kurse aufgrund von unvorhergesehenen Ereignissen (z.B. wetterbedingt, umweltbedingt, staatliche Anordnungen etc.) nicht stattfinden, erfolgt keine Rückerstattung und die Kurse können nicht nachgeholt werden.

Datenschutz

Um das Persönlichkeitsrecht aller Kinder zu wahren, werden Fotos immer nur anonymisiert auf öffentlichen Plattformen (sozialen Medien) veröffentlicht. Nur die Eltern bekommen einen Login-Zugang auf www.lorzewichtel.ch, damit sie die gemachten Fotos während des Schuljahres herunterlanden können. Eltern dürfen nur Fotos von ihrem eigenen Kind machen bzw. veröffentlichen, für andere personenbezogene Aufnahmen braucht es immer das Einverständnis der betreffenden Person.

Stand: Januar 2024

Für Spielgruppe, LoWi Kids und Raumvermietung:
AGB und Benutzungsreglement April 2024